für den Geschäftsbereich Werbeschaltungen, Funkaufträge und Veranstaltungen der
FUNKHAUS Nürnberg Studiobetriebs-GmbH [nachfolgend kurz FUNKHAUS genannt]
1. Geltungsbereich
Für Funk-/Sendeaufträge und Verträge über Werbeschaltungen [nachfolgend kurz »Sendung« oder »On Air« genannt] und für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen und anderen Marketingmaßnahmen [nachfolgend kurz »Veranstaltungen« oder »Off Air« genannt] gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des FUNKHAUSES.
2. Auftragserteilung
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch Vorlage eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers und nach schriftlicher Bestätigung durch das FUNKHAUS zustande. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen. Bei kurzfristigen Bestellungen ersetzt die Ausstrahlung die Bestätigung. In diesen Fällen trägt der Auftraggeber das Risiko einer unrichtigen oder nicht vollständigen Übermittlung, s. a. unter 4.
3. Auftragsabwicklung
Die Abwicklung des Sendeauftrags erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Der Tarifpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbespots beschränkt auf das Sendegebiet des FUNKHAUSES, entstandene Produktionskosten werden gesondert berechnet. Für Änderungen bereits produzierter Werbespots trägt der Auftraggeber die Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen.
4. Anlieferung von Sendematerial
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweiligen Sendungen spätestens eine Woche vor Erstsendung in übertragungsfähiger Form vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Auftrags wird nicht berührt, wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet angeliefert wurden.
5. Inhalt der Werbesendung
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass das von ihm gelieferte Sendematerial rechtlich unbedenklich und zulässig und frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere ist es Aufgabe des Auftraggebers, sicherzustellen, dass er sämtliche Rechte zur Verwertung des Sendematerials oder Teile davon für den Rundfunk erworben hat. Das FUNKHAUS ist nicht zur Überprüfung des Sendematerials verpflichtet. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet sich, das Funkhaus von jeglicher Haftung und sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
6. Nichtausstrahlung und Rücktritt
Das FUNKHAUS ist jederzeit berechtigt, bestimmtes Sendematerial nicht auszustrahlen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sendeaufträge wegen ihrer Herkunft, des Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Ausstrahlung für das FUNKHAUS aus programmtechnischen, programmgestalterischen oder redaktionellen Gründen unzumutbar ist. Das FUNKHAUS kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Ferner besteht ein Rücktrittsrecht bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
Das FUNKHAUS ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn der Sendeauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht gesendet wird. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
7. Eigenproduktionen und Verwertungsrechte
Mit Übersendung des Sendematerials räumt der Auftraggeber dem FUNKHAUS die Befugnisse zur Produktion und Sendung ein, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe des Sendematerials zum Zwecke der Sendung und das Senderecht.
Die Schutzrechte an den vom FUNKHAUS selbst produzierten Sendungen oder Teilen davon, insbesondere das Urheberrecht, verbleiben ausschließlich beim FUNKHAUS.
Die Einräumung von Verwertungs- und Nutzungsrechten hieran bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung und Einwilligung durch das FUNKHAUS. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall zusätzliche Nutzungsgebühren an das FUNKHAUS zu entrichten sind.
8. Sendezeiten
Es kann keine Gewähr für die Ausstrahlung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden. Kann ein Sendeauftrag aus programm- oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet nicht ausgestrahlt werden [z. B. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder sonstiger Umstände], so wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich nur um eine unerhebliche Verschiebung handelt.
9. Verbundwerbung, Agenturaufträge und Konkurrenzausschluss
Verbundwerbung kann vom FUNKHAUS abgelehnt werden und unterliegt Sondervereinbarungen. Aufträge von Agenturen und sonstigen Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende [einschließlich der vollständigen Firmenadresse], die das Produkt selbst herstellen oder vertreiben bzw. die Dienstleistung anbieten, angenommen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
10. Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln, Haftungsausschluss
a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit dem FUNKHAUS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen [sog. »Kardinalpflichten«]. Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt.
b. Das FUNKHAUS bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist das Funkhaus berechtigt, einem berechtigten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche des FUNKHAUSES fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung [keinen Rücktritt] in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde [maximal in Höhe des Auftragswertes]. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt das FUNKHAUS keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
c. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen dem Funkhaus innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche [auch Schadensersatzansprüche] beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Soweit es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung/das Rechnungsdatum erfolgt für On-Air-Aufträge spätestens am ersten Tag der Sendung bzw. für Off-Air-Aufträge am Tag der jeweiligen Veranstaltung/ Werbemaßnahme. Der Rechnungsbetrag ist gesamt jeweils ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Konto des FUNKHAUSES; bei Off-Air-Leistungen können auf Verlangen des FUNKHAUSES Vorauszahlungen verlangt werden. Für jede ergangene Mahnung (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet. Die Kosten für Rücklastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Hinsichtlich des Gerichtsstands gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Datenerhebung
Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatischen Dateien gespeichert.
14. Hinweisgeberschutz
Verstöße gegen Gesetze und Compliance - Richtlinien melden. Vertraulichkeit, Schutz vor Benachteiligungen und diskrete Behandlung Ihrer Hinweise sind gewährleistet. Ihre Meldung hilft uns, schädigendes Verhalten aufzudecken und sicherzustellen, dass wir stets ethisch handeln.
https://funkhausnuernberg.hinweis.digital/
Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
Nürnberg, 01.01.2024